ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Alle Leistungen und Lieferungen von con4tec® erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden von den Vertragspartnern anerkannt und gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Angebotserstellung und der darauf folgenden Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers bzw. Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn die Geschäftsleitung der con4tec® ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Aufträge gelten als angenommen, wenn durch die con4tec® ein Angebot erstellt wurde, auf dessen Grundlage eine schriftliche Bestellung erfolgte und mit einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Entstehender und nicht vorher absehbarer Mehraufwand wird dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt, wobei eine Unterbrechung der Projektbearbeitung nur auf Widerruf erfolgt. Der angekündigte Mehraufwand gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen eine schriftliche Stellungnahme seitens des Auftraggebers übergeben wird. Hierauf wird bei Mitteilung des Mehraufwandes hingewiesen.
3. PREISE UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Auftragsfortschritt monatlich oder Projektbezogen. Jede Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skonto kann nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung abgezogen werden. Nebenkosten wie Zeichnungspausen, Datenträger, Verpackungs- und Versandkosten sowie Reisekosten usw. werden ggf. nach Aufwand berechnet.
4. LIEFER- UND ABNAHMEPFLICHT
Teillieferungen von Entwicklungsergebnissen und Musterteilen sind zulässig, soweit dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist.
5. VERGÜTUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
Werden bei fälligen Forderungen die Zahlungsfristen gem. Ziffer 3 der AGB nicht eingehalten, so kann der Auftragnehmer ungeachtet der Auftrags- und Terminlage die Arbeiten am Projekt sofort einstellen. Alle erstellten Datenträger wie Zeichnungen, DVD/CD, Disketten und Datenbänder, deren Duplikate und Kopien sowie sämtliche Urheberrechte, bleiben bis zur endgültigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. 6.
HAFTUNG UND MÄNGELANSPRÜCHE
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel vorliegt, hat die Firma con4tec® das Recht nach Ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Schlägt dies innerhalb einer angemessenen Frist fehl, verbleiben dem Kunden die gesetzlichen Rechte. Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sachen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht werden, werden nicht übernommen. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Die Firma Con4tec® haftet auf Schadenersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Handel von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Außer bei Vorsatz beschränken sich die Schadenersatzansprüche bei Personenschäden auf 3.000.000,00 € und bei sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) auf 300.000,00 €. Die Haftung ist ausgeschlossen für Produkthaftung, Produktionsausfall, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden sowie nicht vorhersehbare typischerweise eintretende Schäden.
7. VERTRAULICHKEIT
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen eines Auftrages gegenseitig zur Kenntnis gebrachten innerbetrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne Absprache, Dritten nicht zugänglich zu machen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Sollte es erforderlich werden, dass bedingt durch Material oder Zukaufteile, Anfragen an Dritte nötig werden, so muss uns der Auftraggeber zum Einholen einer Geheimhaltungserklärung beauftragen, wenn dies von ihm gewünscht ist.
8. NICHTIGKEITSKLAUSEL
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9. RECHTE DES AUFTRAGNEHMERS AN DEN ERGEBNISSEN
Das bei der Durchführung der vereinbarten Arbeiten entstehende Know-how sowie die Urheberrechte verbleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer. Abweichend hierzu muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Geschäftssitz der con4tec® vereinbart. Hassfurt, Mai 2009 con4tec® Martin Kaiser, Geschäftsleitung
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN
Die con4tec® legt allen Einkaufsgeschäften, die sie in eigenem oder fremden Namen durchführt, die nachfolgenden Einkaufsbedingungen zugrunde. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferanten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen dieser Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn con4tec® dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch vorab erteilte mündliche oder telefonische Bestellungen, sowie alle Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.
2. PREISE
Alle in der Bestellung genannten Preise verstehen als Festpreise in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein, so sind die Versandt-, Versicherungs- und Verpackungskosten beinhaltet.
3. ZAHLUNG
Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Arbeitstagen mit 3 % Skonto, bzw. 30 Tagen rein netto nach Eingangsdatum der Rechnung.
4. LIEFERTERMINE / LIEFERFRISTEN
Vereinbarte Liefertermine sind einzuhalten. Lieferfristen rechnen sich ab dem Tag der Bestellung. Bei Überschreitung der Lieferfrist können wir nach unserer Wahl ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. den uns entstandenen Schaden wegen verspäteter Lieferung berechnen. Mehrlieferungen werden nicht vergütet. Zu Teillieferungen entstehen uns keine zusätzlichen Kosten. Lieferverzögerungen sind uns umgehend schriftlich mitzuteilen.
5. MÄNGELANSPRÜCHE UND HAFTUNG
Für Mängel infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant. Der Lieferant haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet weiterhin auch für die Funktionstüchtigkeit der Bauteile, Geräte und Maschinen.
6. GEHEIMHALTUNG
Die Geschäftstätigkeit unterliegt der Geheimhaltung. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung von Adressen und Kontaktdaten ist ausdrücklich untersagt. Die Nennung der con4tec® als Referenz ist nur nach schriftlicher Freigabe zulässig.
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